Die Anerkennung von Gemeinden als Kur- bzw Erholungort ist in Mecklenburg-Vorpommern durch das Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort (Kurortgesetz) geregelt.
Demnach müssen Kurorte über
Kurorte entsprechen den nachstehenden Artbezeichnungen, wenn sie folgende besondere Merkmale erfüllen:
Die folgenden Orte sind anerkannte Kur- und Erholungsorte in Mecklenburg-Vorpommern: